Strasser zum EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der FDP-Bundestagabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz, Benjamin Strasser:

"Der EuGH hat heute die anlasslose Vorratsdatenspeicherung endgültig beerdigt. Das ist ein guter Tag für die Grundrechte von vielen unbescholtenen Bürgern in Deutschland und Europa. Als Ampel haben wir uns auf eine Änderung der Innen- und Rechtspolitik hin zu einer grundrechtsorientierten Sicherheitspolitik verständigt. Der Koalitionsvertrag spricht deshalb eindeutig davon, dass künftig nur noch anlassbezogene Datenspeicherungen erfolgen sollen, die dann nach richterlicher Genehmigung genutzt werden dürfen. Mit Quick-Freeze wollen wir ein Verfahren einführen, das die Grundrechte schont und gleichzeitig nicht alle Bürgerinnen und Bürger unter einen Generalverdacht stellt. Nach vielen Jahren nicht angewendeter Vorratsdatenspeicherung wollen wir damit den Sicherheitsbehörden endlich ein rechtssicheres Instrument an die Hand geben, um weitere Ermittlungserfolge im Kampf gegen furchtbare Verbrechen wie dem Kindesmissbrauch erzielen zu können. Sinnlose Debatten um andere, umetikettierte Formen der Vorratsdatenspeicherung sollten wir uns deshalb ersparen."

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