„Wir verteidigen unseren Rechtsstaat und sichern den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger.“
„Wir sorgen für eine vorausschauende, evidenzbasierte und grundrechtsorientierte Sicherheits- und Kriminalpolitik.“
Bei der Gestaltung moderner Rechtspolitik gibt es viel zu tun. Das Recht muss den vielfältigen Lebensentwürfen der Menschen besser Rechnung tragen. Das Bundesjustizministerium trägt für unseren freiheitlichen Verfassungsstaat eine herausgehobene Verantwortung. Besonders beim Schutz der Bürgerrechte – auch im digitalen Zeitalter – wollen wir dieser Verantwortung gerecht werden. Deshalb setzen wir uns für eine Renaissance der bürgerlichen Freiheitsrechte und eine evidenzbasierte Rechtspolitik ein. Als Freie Demokraten haben wir die Rücknahme der Corona-Maßnahmen durchgesetzt. Wir wollen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung abschaffen und setzen uns für das rechtsstaatlich sichere „Quick Freeze“-Verfahren ein.
Die Eingriffe des Staates in die bürgerlichen Freiheitsrechte müssen stets gut begründet und in ihrer Gesamtwirkung betrachtet werden.
Die Sicherheitsgesetze wollen wir auf ihre tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen sowie auf ihre Effektivität hin evaluieren. Deshalb erstellen wir eine Überwachungsgesamtrechnung und eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation der Sicherheitsgesetze und ihrer Auswirkungen auf Freiheit und Demokratie im Lichte technischer Entwicklungen. Jede zukünftige Gesetzgebung muss diesen Grundsätzen genügen. Dafür schaffen wir ein unabhängiges Expertengremium (Freiheitskommission), das bei zukünftigen Sicherheitsgesetzgebungsvorhaben berät und Freiheitseinschränkungen evaluiert.
Zudem stellen wir höhere Anforderungen an die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und werden ein Schwachstellenmanagement einführen. Im Bereich der Sicherheitspolitik werden wir Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Vertrauenspersonen schaffen, die „Tatprovokation“ regeln und die Nachrichtendienste strenger kontrollieren.
Wir haben die rechtlichen Grundlagen für die virtuelle Hauptversammlung gelegt und machen den Rechtsstaat digitaler. Mit der Einführung des elektronischen Bundesgesetzblatts sind wir einen weiteren wichtigen Schritt. Seit 2023 erfolgt die amtliche Verkündung von Gesetzen und Verordnungen des Bundes elektronisch auf einer vom Bundesamt für Justiz betriebenen Verkündungsplattform im Internet. Das beschleunigt das Verkündungswesen, schafft Transparenz und spart Ressourcen.
Mit dem verstärkten Einsatz der Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit machen wir die Justiz digitaler und moderner. Verhandlungen lassen sich künftig einfacher in den Alltag einbauen. Termine können leichter vereinbart werden. An Gerichtsverhandlungen etwa in Berlin kann man nun auch von Frankfurt aus teilnehmen. Zudem können mit der Einrichtung von „virtuellen Rechtsantragstellen" rechtssuchende Bürgerinnen und Bürger leichter mit Gerichten in Kontakt treten. Unsere rechtsstaatlichen Verfahren sollen der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger entsprechen. Dazu gehört auch die digitale Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung. Denn in einem Strafverfahren geht es für die Beteiligten um sehr viel: um Recht und Gerechtigkeit, die Freiheit eines Menschen oder den guten Namen. Dass sich die Verfahrensbeteiligten aktuell nach einem mitunter monatelangen Prozess alleine auf ihre Notizen und ihr Gedächtnis verlassen müssen, ist nicht mehr zeitgemäß. Eine digitale Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung ist daher kein Selbstzweck, sondern wird ein echter Zugewinn für unseren Rechtsstaat sein und die Strafprozesse in unserem Land noch besser machen.
Mit zivilgerichtlichen Onlineverfahren und den digitalen Rechtsantragstellen schaffen wir Instrumente, die einen zeitgemäßen Zugang zur Justiz ermöglichen. Der heutige Gerichtsalltag ist noch immer von einer Vielzahl zeit- und ressourcenintensiver analoger Prozesse geprägt. Die Interaktion und Kommunikation zwischen Gerichten und den Verfahrensbeteiligten wird künftig durch digitale Möglichkeiten auf ein neues Level gehoben. Das macht die Justiz nicht nur besser erreichbar, sondern stärkt zugleich das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat.
Die Digitalisierung unseres Landes ist eine Mammut-Aufgabe - sie wird nur gelingen, wenn wir unsere Kräfte bündeln. Wir wollen mehr Tempo bei der Digitalisierung der Justiz aufnehmen. Der Bund unterstützt dazu die Länder in den kommenden Jahren mit bis zu 200 Millionen Euro für digitale Projekte mit dem Pakt für den digitalen Rechtsstaat.
Rechtspolitik muss auch die Entwicklung der gesellschaftlichen Realität widerspiegeln. Mit der Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch haben wir einen Beitrag zu mehr Selbstbestimmung für Frauen in unserem Land geleistet. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz folgen wir einem langgehegten Wunsch vieler. Es ist ein Vorhaben ganz im Geist unserer Verfassung. Denn das Freiheitsversprechen des Grundgesetzes umfasst auch die geschlechtliche Selbstbestimmung. Wir ermöglichen nun, dass betroffene Menschen ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern lassen können, wenn dieser nicht ihrer Identität entspricht.
Viele Kinder wachsen in Trennungsfamilien auf, in Patchworkfamilien, in Regenbogenfamilien oder bei Alleinerziehenden. Unser Familienrecht steht mit der Vielfalt des heutigen Familienlebens noch nicht vollends in Einklang und dieser Umstand geht gerade auch zu Lasten der Kinder. Die notwendigen Reformen des Familienrechts gehen wir entschlossen an: im Abstammungsrecht vor allem, aber etwa auch im Kindschaftsrecht.
Mit der Verantwortungsgemeinschaft wollen wir Menschen rechtliche Sicherheit geben, die dauerhaft im Alltag Verantwortung füreinander übernehmen, aber keine Liebesbeziehung haben, z.B. eine Senioren-Wohngemeinschaft oder befreundete Alleinerziehende, die sich im Alltag unterstützen. Das kann Fragen der weiteren Nutzung der gemeinsamen Wohnung betreffen, wenn ein Mitglied die Senioren-WG verlässt, oder Auskunfts- und Vertretungsrechte im Krankenhaus. Die Verantwortungsgemeinschaft soll unbürokratisch auf dem Standesamt geschlossen werden können und hat vor allem ein Ziel: Menschen, die für Mitmenschen dauerhaft Verantwortung übernehmen, das Leben im Alltag leichter zu machen.
Mit der Reform des Sanktionenrechts halbieren wir die Ersatzfreiheitsstrafen und machen damit für die Betroffenen auch die Chance greifbarer, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit ganz abzuwenden.
Mehr Freiheit und Flexibilität wollen wir im Namensrecht. Wir werden echte Doppelnamen einführen und damit einem Wunsch vieler Paare entsprechen. Außerdem werden wir Namensänderungen nach Scheidung der Eltern erleichtern. Und wir werden geschlechtsangepasste Familiennamen ermöglichen, wo eine besondere Namenstradition dies vorsieht - so etwa bei den Sorbinnen und Sorben.
Um Deutschland zügig zu modernisieren, sind schnelle Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zentral. In Zeiten zunehmender Energieknappheit ist die überragende Bedeutung dieses Vorhabens noch einmal besonders deutlich geworden. Der Ausbau von Gas- und Stromleitungen sowie Flüssiggasterminals hat höchste Priorität - so machen wir Deutschland auch unabhängiger von ausländischen Importen.
Die Energiewende verlangt zudem den zügigen Ausbau erneuerbare Energien. Auch unser Straßen- und Schienennetz muss rasch verbessert werden. Dem verabschiedeten Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich liegen drei Leitgedanken zugrunde: Planungsbeschleunigung, Rechtssicherheit, Normenklarheit. Damit werden die Verfahrensdauer von Gerichtsverfahren bei besonders bedeutsamen Infrastrukturvorhaben reduziert.
Die Handlungsfähigkeit des Staates erfordert eine effiziente Bürokratie und eine leistungsfähige Verwaltung. Dafür brauchen wir möglichst einfache und gut digitalisierbare Vorgänge und Regeln. Mit einer Abfrage haben die Praktiker aus über 70 Verbänden mit 442 konkreten Vorschlägen direkt und digital mitgeteilt, wo aus ihrer Sicht Bürokratieabbau notwendig und möglich ist. Damit haben wir einen Paradigmenwechsel eingeleitet.
Wir haben nicht mehr die Ministerien gefragt, welche Vereinfachungsmöglichkeiten sie sehen, sondern wir haben die Betroffenen gefragt. Die Entbürokratisierung soll bei den Menschen ankommen. Das Ziel ist es vor allem, dass die Menschen hierzulande künftig nur noch einmal dem Staat ihre Daten übermitteln müssen, und sich dann die Behörden die Informationen ziehen, die sie brauchen.
Gemeinsam mit den Ländern müssen wir dafür sorgen, dass eine vollelektronische, digitale Kommunikation möglich ist — auch zwischen den Behörden. Grundsätzlich gilt: Der Staat muss sich aber fragen, an welchen Stellen er den Menschen mehr vertrauen kann. Denn am Schluss ist Bürokratieabbau nichts anderes als Vertrauen in die Bürger.
„Wir verteidigen unseren Rechtsstaat und sichern den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger.“
„Wir sorgen für eine vorausschauende, evidenzbasierte und grundrechtsorientierte Sicherheits- und Kriminalpolitik.“
Bei der Gestaltung moderner Rechtspolitik gibt es viel zu tun. Das Recht muss den vielfältigen Lebensentwürfen der Menschen besser Rechnung tragen. Das Bundesjustizministerium trägt für unseren freiheitlichen Verfassungsstaat eine herausgehobene Verantwortung. Besonders beim Schutz der Bürgerrechte – auch im digitalen Zeitalter – wollen wir dieser Verantwortung gerecht werden. Deshalb setzen wir uns für ein Renaissance der bürgerlichen Freiheitsrechte und eine evidenzbasierte Rechtspolitik ein. Als Freie Demokraten haben wir die Rücknahme der Corona-Maßnahmen durchgesetzt. Wir wollen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung abschaffen und setzen uns für das rechtsstaatlich sichere „Quick Freeze“-Verfahren ein.
Die Eingriffe des Staates in die bürgerlichen Freiheitsrechte müssen stets gut begründet und in ihrer Gesamtwirkung betrachtet werden.
Die Sicherheitsgesetze wollen wir auf ihre tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen sowie auf ihre Effektivität hin evaluieren. Deshalb erstellen wir eine Überwachungsgesamtrechnung und eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation der Sicherheitsgesetze und ihrer Auswirkungen auf Freiheit und Demokratie im Lichte technischer Entwicklungen. Jede zukünftige Gesetzgebung muss diesen Grundsätzen genügen. Dafür schaffen wir ein unabhängiges Expertengremium (Freiheitskommission), das bei zukünftigen Sicherheitsgesetzgebungsvorhaben berät und Freiheitseinschränkungen evaluiert.
Zudem stellen wir höhere Anforderungen an die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und werden ein Schwachstellenmanagement einführen. Im Bereich der Sicherheitspolitik werden wir Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Vertrauenspersonen schaffen, die „Tatprovokation“ regeln und die Nachrichtendienste strenger kontrollieren.
Wir haben die rechtlichen Grundlagen für die virtuelle Hauptversammlung gelegt und machen den Rechtsstaat digitaler. Mit der Einführung des elektronischen Bundesgesetzblatts sind wir einen weiteren wichtigen Schritt. Seit 2023 erfolgt die amtliche Verkündung von Gesetzen und Verordnungen des Bundes elektronisch auf einer vom Bundesamt für Justiz betriebenen Verkündungsplattform im Internet. Das beschleunigt das Verkündungswesen, schafft Transparenz und spart Ressourcen.
Mit dem verstärkten Einsatz der Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit machen wir die Justiz digitaler und moderner. Verhandlungen lassen sich künftig einfacher in den Alltag einbauen. Termine können leichter vereinbart werden. An Gerichtsverhandlungen etwa in Berlin kann man nun auch von Frankfurt aus teilnehmen. Zudem können mit der Einrichtung von „virtuellen Rechtsantragstellen" rechtssuchende Bürgerinnen und Bürger leichter mit Gerichten in Kontakt treten. Unsere rechtsstaatlichen Verfahren sollen der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger entsprechen. Dazu gehört auch die digitale Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung. Denn in einem Strafverfahren geht es für die Beteiligten um sehr viel: um Recht und Gerechtigkeit, die Freiheit eines Menschen oder den guten Namen. Dass sich die Verfahrensbeteiligten aktuell nach einem mitunter monatelangen Prozess alleine auf ihre Notizen und ihr Gedächtnis verlassen müssen, ist nicht mehr zeitgemäß. Eine digitale Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung ist daher kein Selbstzweck, sondern wird ein echter Zugewinn für unseren Rechtsstaat sein und die Strafprozesse in unserem Land noch besser machen.
Mit zivilgerichtlichen Onlineverfahren und den digitalen Rechtsantragstellen schaffen wir Instrumente, die einen zeitgemäßen Zugang zur Justiz ermöglichen. Der heutige Gerichtsalltag ist noch immer von einer Vielzahl zeit- und ressourcenintensiver analoger Prozesse geprägt. Die Interaktion und Kommunikation zwischen Gerichten und den Verfahrensbeteiligten wird künftig durch digitale Möglichkeiten auf ein neues Level gehoben. Das macht die Justiz nicht nur besser erreichbar, sondern stärkt zugleich das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat.
Die Digitalisierung unseres Landes ist eine Mammut-Aufgabe - sie wird nur gelingen, wenn wir unsere Kräfte bündeln. Wir wollen mehr Tempo bei der Digitalisierung der Justiz aufnehmen. Der Bund unterstützt dazu die Länder in den kommenden Jahren mit bis zu 200 Millionen Euro für digitale Projekte mit dem Pakt für den digitalen Rechtsstaat.
Rechtspolitik muss auch die Entwicklung der gesellschaftlichen Realität widerspiegeln. Mit der Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch haben wir einen Beitrag zu mehr Selbstbestimmung für Frauen in unserem Land geleistet. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz folgen wir einem langgehegten Wunsch vieler. Es ist ein Vorhaben ganz im Geist unserer Verfassung. Denn das Freiheitsversprechen des Grundgesetzes umfasst auch die geschlechtliche Selbstbestimmung. Wir ermöglichen nun, dass betroffene Menschen ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern lassen können, wenn dieser nicht ihrer Identität entspricht.
Viele Kinder wachsen in Trennungsfamilien auf, in Patchworkfamilien, in Regenbogenfamilien oder bei Alleinerziehenden. Unser Familienrecht steht mit der Vielfalt des heutigen Familienlebens noch nicht vollends in Einklang - und dieser Umstand geht gerade auch zu Lasten der Kinder. Die notwendigen Reformen des Familienrechts gehen wir entschlossen an: im Abstammungsrecht vor allem, aber etwa auch im Kindschaftsrecht.
Mit der Verantwortungsgemeinschaft wollen wir Menschen rechtliche Sicherheit geben, die dauerhaft im Alltag Verantwortung füreinander übernehmen, aber keine Liebesbeziehung haben, z.B. eine Senioren-Wohngemeinschaft oder befreundete Alleinerziehende, die sich im Alltag unterstützen. Das kann Fragen der weiteren Nutzung der gemeinsamen Wohnung betreffen, wenn ein Mitglied die Senioren-WG verlässt, oder Auskunfts- und Vertretungsrechte im Krankenhaus. Die Verantwortungsgemeinschaft soll unbürokratisch auf dem Standesamt geschlossen werden können und hat vor allem ein Ziel: Menschen, die für Mitmenschen dauerhaft Verantwortung übernehmen, das Leben im Alltag leichter zu machen.
Mit der Reform des Sanktionenrechts halbieren wir die Ersatzfreiheitsstrafen und machen damit für die Betroffenen auch die Chance greifbarer, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit ganz abzuwenden.
Mehr Freiheit und Flexibilität wollen wir im Namensrecht. Wir werden echte Doppelnamen einführen - und damit einem Wunsch vieler Paare entsprechen. Außerdem werden wir Namensänderungen nach Scheidung der Eltern erleichtern. Und wir werden geschlechtsangepasste Familiennamen ermöglichen, wo eine besondere Namenstradition dies vorsieht - so etwa bei den Sorbinnen und Sorben.
Um Deutschland zügig zu modernisieren, sind schnelle Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zentral. In Zeiten zunehmender Energieknappheit ist die überragende Bedeutung dieses Vorhabens noch einmal besonders deutlich geworden. Der Ausbau von Gas- und Stromleitungen sowie Flüssiggasterminals hat höchste Priorität - so machen wir Deutschland auch unabhängiger von ausländischen Importen.
Die Energiewende verlangt zudem den zügigen Ausbau erneuerbare Energien. Auch unser Straßen- und Schienennetz muss rasch verbessert werden. Dem verabschiedeten Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich liegen drei Leitgedanken zugrunde: Planungsbeschleunigung, Rechtssicherheit, Normenklarheit. Damit werden die Verfahrensdauer von Gerichtsverfahren bei besonders bedeutsamen Infrastrukturvorhaben reduziert.
Die Handlungsfähigkeit des Staates erfordert eine effiziente Bürokratie und eine leistungsfähige Verwaltung. Dafür brauchen wir möglichst einfache und gut digitalisierbare Vorgänge und Regeln. Mit einer Abfrage haben die Praktiker aus über 70 Verbänden mit 442 konkreten Vorschlägen direkt und digital mitgeteilt, wo aus ihrer Sicht Bürokratieabbau notwendig und möglich ist. Damit haben wir einen Paradigmenwechsel eingeleitet.
Wir haben nicht mehr die Ministerien gefragt, welche Vereinfachungsmöglichkeiten sie sehen, sondern wir haben die Betroffenen gefragt. Die Entbürokratisierung soll bei den Menschen ankommen. Das Ziel ist es vor allem, dass die Menschen hierzulande künftig nur noch einmal dem Staat ihre Daten übermitteln müssen, und sich dann die Behörden die Informationen ziehen, die sie brauchen.
Gemeinsam mit den Ländern müssen wir dafür sorgen, dass eine vollelektronische, digitale Kommunikation möglich ist — auch zwischen den Behörden. Grundsätzlich gilt: Der Staat muss sich aber fragen, an welchen Stellen er den Menschen mehr vertrauen kann. Denn am Schluss ist Bürokratieabbau nichts anderes als Vertrauen in die Bürger.